Allgemeinen Buchungsbedingungen der AVE
Die nach tschechischem Recht gegründete und eingetragene Aktiengesellschaft AVE a.s. (nachstehend kurz „AVE") und der Kunde gehen im Sinne des tschechischen Bürgerlichen und des tschechischen Handelsgesetzbuches gemäß dem Gesetz Nr. 159/1999 Slg. eine Vertragsbeziehung ein. Diese Vereinbarung wird zusätzlich von den folgenden allgemeinen Buchungsbedingungen der AVE geregelt, die einen untrennbaren Bestandteil des zwischen dem Kunden und AVE abgeschlossenen Reisevertrags darstellen. Mit dem Abschluss eines Reisevertrags erklärt sich der Kunde mit den folgenden Bedingungen einverstanden, die, wie im Reisevertrag angeführt, ebenso für alle Mitreisenden gelten.
1. Abschluss eines Reisevertrags, die Bezahlung
Der Reisevertrag zwischen AVE und dem Kunden kommt auf der Grundlage eines fixen Angebots der AVE zustande, das dem Kunden in schriftlicher Form vorgelegt wurde. Der Kunde ist verpflichtet, den ausgefüllten, ergänzten und unterzeichneten Vertrag an das AVE-Büro zu senden. Der Vertrag wird gültig und wirksam, sobald dieser in der o. a. Form bei AVE eingeht und die Anzahlung geleistet wurde.
Das Buchen einer Tour und der Zahlungsvorgang:
- Der Kunde füllt das Anfrageformular auf der Internetseite von AVE aus und gibt hier sowohl für sich als auch für ggf. Mitreisende alle die Tour betreffenden Wünsche und Anforderungen an.
- AVE sendet dem Kunden sodann innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Erhalt des Anfrageformulars einen vorausgefüllten Reisevertrag mit einem entsprechenden Angebot zu. Sollte zum Zeitpunkt des Eingangs der Anfrage bei AVE die erforderliche Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht sein, sendet AVE dem Kunden eine schriftliche Mitteilung, dass seine Wünsche und Anforderungen registriert wurden, und dass ihm der Reisevertrag zugeschickt wird, sobald die erforderliche Mindestteilnehmerzahl erreicht wurde.
- Nach Erhalt des Reisevertrags kann der Kunde alle erforderlichen Reisearrangements, wie Besorgung der Flugtickets entsprechend dem Tourdatum und Bestellung der im Angebot angeführten, jedoch nicht im Preis enthaltenen möglichen Zusatzleistungen, treffen. Der Kunde vervollständigt den vorausgefüllten Reisevertrag und bezahlt den Anzahlungsbetrag. Der Kunde sendet den Reisevertrag entsprechend den in diesem angeführten Optionen und Anweisungen an AVE zurück.
- Nach Erhalt des vollständig ausgefüllten Reisevertrags und Eingang der erforderlichen Anzahlung sendet AVE dem Kunden eine Bestätigung über den Eingang der Anzahlung. AVE sendet dem Kunden ebenfalls ausführlichen Informationen zu der gebuchten Tour sowie alle wichtigen Fakten und Anweisungen bzgl. der Teilnahme an der Tour.
- Die Restzahlung muss spätestens 30 Tage vor Tourenbeginn erfolgen.
- Am Tag des Tourenbeginns erhält der Kunde von AVE ein aktualisiertes Ablaufprogramm, das alle Leistungen, auf die während der Tour Anspruch besteht, auflistet und zusätzliches Informationsmaterial für die Tour. Sollte die Restzahlung nicht geleistet worden sein, ist der Kunde verpflichtet, diese Restzahlung vor Antritt der Tour zu leisten.
Sollte der Kunde Änderungen seiner Tour wünschen, sind diese AVE schriftlich bekannt zu geben. Sämtliche Änderungen sind erst gültig, wenn sie, zusammen mit allen obligatorischen Daten aus der Tourbestellung, von AVE bestätigt wurden. Für derartige Änderungen werden keine Gebühren eingehoben.
2. Tourpreise
Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro (€), einschließlich MwSt. und der gesetzlichen Ausfallhaftungsversicherung gemäß dem Gesetz Nr.159/1999 Slg. Sämtliche Zahlungen können selbstverständlich auch in jeder anderen frei konvertierbaren Währung überwiesen werden.
3. Stornierung eines Reisevertrags
a) durch den Kunden
Stornierungen bedürfen jedenfalls der Schriftform.
Stornierungsgebühren:
- Bei einer Stornierung, die 30 Tage oder länger vor Tourenbeginn bekannt gegeben wird, berechnen wir 20% des Gesamtpreises der gebuchten Leistungen.
- Bei einer Stornierung, die zwischen 29 und 10 Tagen vor Tourenbeginn bekannt gegeben wird, berechnen wir 50% des Gesamtpreises der gebuchten Leistungen.
- Bei einer Stornierung, die 9 Tage oder kürzer vor Tourenbeginn bekannt gegeben wird, bei Nichterscheinen am Tag des Tourenbeginns und bei vorzeitigem Abbruch der Tour (unabhängig aus welchem Grund) berechnen wir 100 % des Gesamtpreises der gebuchten Leistungen.
Die genannten Fristen verstehen
sich jeweils ab dem Eingang ihres Stornierungsschreibens bei uns.
Wir empfehlen den Abschluss einer
entsprechenden Reisestornoversicherung (die im Fall einer unvermeidbaren
Stornierung im Krankheitsfall die Stornokosten übernimmt).
a) seitens AVE
AVE ist gegenüber dem Kunden für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen verantwortlich. Unter außergewöhnlichen Umständen ist AVE berechtigt, das Programm einer gebuchten Tour sowie die hiermit zusammenhängenden Leistungen zu ändern. Sollte AVE nicht in der Lage sein, die vereinbarten Leistungen zu erbringen, ist AVE verpflichtet, für entsprechende Ersatzleistungen zu sorgen bzw. eine entsprechende Preisminderung zu gewähren. Der Kunde kann eine derartige Preisminderung in schriftlicher oder mündlicher Form begehren. AVE dokumentiert dies mit einem Reklamationsschreiben.
4. Sonderbestimmungen für Radtouren
Es liegt in der Natur der Sache,
dass bei Radtouren einerseits mit Alternativprogrammen gerechnet werden muss
und andererseits ein großes Maß an Flexibilität erforderlich ist. Aus diesem
Grund stellen die vor jeder Radtour ausgegebenen Ablaufpläne lediglich eine
Richtlinie dessen dar, was jede Gruppe erreichen sollte, keinesfalls aber eine
seitens AVE unbedingt zu erfüllende vertraglich festgelegte Pflichtleistung. Aufgrund
unvorhersehbarer mechanischer Schäden, Witterungsbedingungen,
Grenzübertrittsbeschränkungen, Krankheitsfälle oder sonstiger Ereignisse kann
es zu Änderungen im Ablaufplan einer Gruppe kommen.
Wenn Sie an einer von AVE
organisierten Radtour teilnehmen möchten, ist es unerlässlich, dass Sie diese
Flexibilität mitbringen und akzeptieren, dass Verzögerungen und Abänderungen
gegenüber dem Plan möglich sind und zu gewissen Unannehmlichkeiten,
Beschwerden, Unzufriedenheit usw. führen können. Selbstverständlich ist AVE
stets bemüht, geeignete Alternativen anbieten zu können. Sollte es dennoch
unmöglich sein, alternative Arrangements zu treffen, oder sollte ein Teilnehmer
unfähig oder aus triftigen Gründen nicht in der Lage sein, das erstellte
Programm einer Radtour bis zum Tourabschluss zu absolvieren, ist AVE nicht
verpflichtet, alternative Programme, Exkursionen, Unterbringung,
Betreuerleistungen oder ähnliches für jenen Zeitraum zu anzubieten, in dem ein
solcher Kunde nicht bei der Gruppe ist. AVE wird allerdings, so der betroffene
Kunde dies wünscht, unter derartigen Umständen seinen Transport zurück nach
Prag arrangieren.
Es ist von besonderer
Wichtigkeit, dass alle Teilnehmer bei den von AVE organisierten Radtouren die
Autorität des/der jeweiligen Tourführers/-führerin anerkennen, der/die ein
Repräsentant von AVE ist. Das Ausfüllen des AVE-Anfrageformulars gilt
gleichzeitig als kundenseitige Kenntnisnahme und Anerkennung dieser Autorität,
und der Tatsache, dass ein Kunde, der sich nicht an diese Bestimmung hält oder
ein, nach angemessener Ansicht des/der jeweiligen Tourführers/-führerin,
illegales Verhalten an den Tag legt, eine Gefahr darstellen oder sich selbst
oder andere in Not oder Ärgernisse bringen könnte, ohne jegliche Haftung
seitens AVE jederzeit von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden kann. Kunden,
die aus medizinischen oder anderen Gründen eventuell ihre eigene Freude oder
die Freude anderer Teilnehmer an einer Radtour beeinträchtigen könnten, sind
verpflichtet, AVE hiervon zum Zeitpunkt der Buchung zu informieren.
Alle Teilnehmer an einer Radtour
müssen vor Reiseantritt eine entsprechende Versicherung abgeschlossen haben,
die auch das Gepäck und Arzt-/Spitals- sowie Rücktransportkosten
(einschließlich Rettungshubschrauber und Flugambulanz) im
Unfall-/Krankheitsfall umfasst. Sollte ein Kunde eine Radtour antreten ohne
eine entsprechende Versicherung abgeschlossen zu haben, kann er/sie bei bekannt
werden dieser Tatsache ohne Refundierungsanspruch von der weiteren Teilnahme an
der Radtour ausgeschlossen werden. Jeder Kunde ist verpflichtet, einen
entsprechenden Versicherungsnachweis ständig bei sich zu tragen und den
AVE-Mitarbeitern bzw. den jeweiligen Leistungserbringern diese auf Verlangen
vorzulegen.
AVE haftet gegenüber den Kunden
für sämtliche Schäden, die AVE aufgrund von Nichterbringung vertraglich
festgelegter Leistungen oder der Erbringung nicht vertragskonformer Leistungen
verursacht, sofern eine solche Schlechtleistung nicht:
- vom betroffenen Kunden oder einem außenstehenden Dritten verursacht wurde und unvorhersehbar bzw. unvermeidbar war;
- auf unübliche bzw. unvorhersehbare Umstände zurückzuführen ist, die sich außerhalb des Einflussbereichs von AVE befinden bzw. befanden und auch unter Aufbringung höchster Sorgfalt und Aufmerksamkeit nicht vorhersehbar oder abwendbar sind bzw. waren.
AVE kann für den Fall, dass ein Teilnehmer an der gebuchten Radtour nicht oder nicht sofort teilnehmen kann, weil sein Fahrrad (Leih- oder eigens Rad) auf dem Weg zum Startpunkt verloren gegangen ist oder dort aus anderen Gründen verspätet ankommt bzw. für den dadurch verursachten Verlust des Erholungswerts und der Urlaubsfreude weder finanziell noch anderweitig belangt werden, sofern ein derartiger Verlust bzw. eine derartige Verspätung nicht auf eine Fahrlässigkeit seitens AVE, ihrer Mitarbeiter oder Leistungsträger zurückzuführen ist. AVE wird in jedem Fall alle Anstrengungen unternehmen, um für einen derart betroffenen Kunden alternative Arrangements zu finden. Sollte der betroffene Teilnehmer jedoch unfähig oder aus triftigen Gründen nicht in der Lage sein, derartige Änderungen zu akzeptieren, wird AVE jedenfalls auf Wunsch dieses Kunden dessen Rücktransport nach Prag organisieren.
Bedingungen für den Radverleih
Die Fahrräder werden inklusive
aller Zubehörteile bzw. Zusatzausstattung verliehen. Der Fahrradmieter
verpflichtet sich, das gemietete Fahrrad sowie sämtliche mit diesem
bereitgestellten Zubehörteile und die Zusatzausrüstung ausschließlich
zweckgemäß und mit der gebotenen Umsicht zu nutzen und (abgesehen von der
üblichen und vorhersehbaren Abnutzung) in dem Zustand zu retournieren, in dem
diese übernommen wurden. AVE ist berechtigt, dem Fahrradmieter sämtliche
Schäden in Rechnung zu stellen, die während des Mietzeitraums am Mietgegenstand
verursacht wurden. Im Fall einer Beschädigung des Mietgegenstands, die nicht
auf eine unsachgemäße Nutzung seitens des Fahrradmieters zurückzuführen ist,
wird sich AVE nach Kräften bemühen, den Schaden am Fahrrad zu beheben oder
beheben zu lassen.
Unbeschadet etwaiger Forderungen
in Bezug auf einen Personenschaden oder einen Todesfall, kann AVE für Schäden
oder Verluste jeglicher Art, die sich auf einem Schaden oder sonstigen Defekt
am Mietfahrrad oder anderen Umständen begründen, die außerhalb des Einflussbereichs
von AVE liegen, keinerlei Haftung übernehmen. Der Fahrradmieter haftet
gegenüber AVE für alle Kosten, Forderungen, Ausgaben und Ansprüche, die er
während des Mietzeitraums direkt oder indirekt durch die Nutzung des
Mietfahrrads erleidet oder verursacht. AVE behält sich das Recht vor, dem Fahrradmieter die Begleichung
sämtlicher derartiger Forderungen teilweise oder gänzliche in Rechnung zu
stellen. AVE behält sich für den Fall von Verlust oder Diebstahl des
Mietfahrrad das Recht vor, vom Fahrradmieter den Wiederbeschaffungswert des
gemieteten Fahrrads, der sich auf mindestens EUR 500,00 beläuft,
einzufordern.
Jeder Fahrradmieder muss
mindestens 15 und maximal 75 Jahre alt sein und gewährleisten, dass der
Mietgegenstand, wenn er nicht benutzt wird, angemessen abgesichert ist. Die
Mietfahrräder dürfen keinesfalls unter Alkohol- oder Drogeneinfluss benutzt
werden, und jeder Fahrradmieter ist verpflichtet, AVE unverzüglich über einen
Verlust oder Diebstahl des Mietrades zu informieren.
5. Beschwerden
Der Klient hat im Fall von unzureichenden oder unvollständigen Leistungen das Recht auf Ausspruch einer Mängelrüge. Um die sofortige Behebung eines aufgetretenen Mangels zu ermöglichen, ist eine derartige Mängelrüge der jeweiligen Tourführung oder dem jeweiligen Leistungserbringer sofort bei Auftreten des zu rügenden Mangels vorzutragen. Kann eine Mängelrüge nicht auf der Stelle geklärt und der gerügte Mangel sofort behoben werden, so hat eine schriftliche Mängelrüge zu erfolgen, die jedenfalls den Grund der Rüge, den Namen der rügenden Person und das Datum des Auftretens des gerügten Mangels enthalten muss. Eine solche schriftliche Mängelrüge muss von der Tourführung bzw. dem betroffenen Leistungserbringer abgezeichnet sein. Jegliche Mängelrüge, ob schriftlich oder mündlich, muss innerhalb von maximal drei Monaten nach Ende der jeweiligen Tour vorgebracht werden. Stornierungen bzw. Beschwerden können nicht bearbeitet werden, wenn keine schriftliche oder mündliche Mängelrüge oder Beschwerde vorliegt.
6. Versicherung
Die Ausfallhaftungsversicherung der AVE gemäß dem Gesetz Nr.159/159 Slg. ist im Tourpreis enthalten. Der Abschluss einer entsprechenden Reiseversicherung (Kranken-, Haftpflicht-, Gepäck-, Unfall- Stornoversicherung und ggf. weitere Risiken) liegt in der Verantwortung des Kunden. Die Tourführer sind berechtigt, Kunden, die gegen ein Gesetz oder den Reisevertrag verstoßen oder trotz vorangegangener Warnungen und Ausschlussandrohungen den Tourablauf stören, von der (weiteren) Teilnahme auszuschließen.
7. Rechtskraft und Gültigkeit
Mit der Unterzeichnung des
Reisevertrags erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass AVE im
Bedarfsfall berechtigt ist, vertrauliche Informationen Kundeninformationen an
Dritte weiterzugeben, die zur Organisation der gebuchten Radtour beitragen
(z. B. Hotels). Diese Informationen werden zu keinem anderen Zweck
verwendet und auch nicht an unbeteiligte Dritte weitergegeben.
Ein Verzicht auf die oder eine
Änderung der Buchungsbedingungen kann ausschließlich schriftlich und in beiderseitigem
Einvernehmen erfolgen. Mit dem Ausfüllen des Anfrageformulars akzeptiert der
Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen der AVE und die AVE verpflichtet
sich mit der Annahme der Bestellung zur Erfüllung sämtlicher Pflichten
gegenüber dem Kunden gemäß Definition in den dem Kunden übergebenen
Informationen. Diese Vereinbarung und unterliegt dem nicht exklusiven Recht und
der Gerichtsbarkeit der Tschechischen Republik, ist diesem entsprechend
auszulegen und durchzusetzen und beide Parteien dieser Vereinbarung erklären
hiermit, sich diesem bzw. dieser zu unterwerfen.
Die für die Teilnahme an allen
von AVE organisierten Touren geltenden allgemeinen Buchungsbedingungen der AVE
treten am 1. April 2008 in Kraft und bleiben bis zu ihrer eventuellen
Änderung bzw. bis auf Widerruf gültig und wirksam.
Prag, den 8. Oktober 2007
Vorstandsvorsitzender